Zur aktuellen Diskussion über die städtischen Finanzen
Schlitz. Wenn eine Wahlperiode zu Ende geht, ist es üblich, eine Zwischenbilanz zu erstellen. Das sollte nicht überraschen. Gegenwärtig sorgt dabei vor allem die Situation der öffentlichen Finanzen in der Burgenstadt für Aufmerksamkeit. Den Verantwortlichen ist das offenbar unangenehm. Ihre Stellungnahmen passen in das Muster „Abstreiten, ablenken und relativieren“.
Die Sozialdemokraten verweisen in diesem Zusammenhang auf die objektiven Zahlen, die in den „Kassenbüchern“ der letzten Jahre für jedermann nachzulesen sind. Sie zeigen für die jeweils beschlossenen Kreditaufnahmen folgendes Bild:
Haushalt 2021 2.200.000 €
Haushalt 2022 5.200.000 €
Haushalt 2023 8.000.000 €[i]
Haushalt 2024 4.740.000 €
Haushalt 2025 1.800.000 €
21.940.000 €
Auf eine weitere Kommentierung sei an dieser Stelle verzichtet, da sie von den Verantwortlichen ohnehin als Wahlkampmanöver angesehen würde. Stattdessen soll ein unverdächtiger Dritter zu Wort kommen, der quasi von Amts wegen das Finanzgebaren der Burgenstadt überwachen muss: die Kommunalaufsicht.
Mit Schreiben vom 4. August 2025 wendet sich Landrat Dr. Mischak (CDU) mit einer 15seitigen Analyse an den Magistrat der Stadt Schlitz. Zwei Feststellungen sind besonders aufschlussreich.
Zitat 1 (Seite 4 im Schreiben): „Allerdings ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Stadt Schlitz ausweislich der vorgelegten Finanzrechnungen in den Jahren 2020 bis 2024 rechnerisch eine Summe von rd. 1,5 Mio. € an Investitionskrediten zweckwidrig für konsumtive Zwecke verwandt hat, also eine sog. ‚Überfinanzierung‘ entstanden ist. Die Verwendung von Investitionskrediten für laufende Zwecke stellt einen gravierenden Verstoß gegen geltendes Haushaltsrecht dar. Denn nach § 103 Abs. 1 S. 1 HGO dürfen Kredite nur für Investitionen, Investitionsförderungs-maßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden“
Zitat 2 (Seite 7 im Schreiben): „Zusammenfassend ist unverändert festzuhalten, dass die aufgezeigte Verschuldung ein erhebliches Risiko für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Schlitz darstellt. Auf die Problematik bzw. die Auswirkungen einer stetig wachsenden Verschuldung habe ich in den Haushaltsbegleitverfügungen der Vorjahre bereits mehrfach ausdrücklich hingewiesen. Dennoch wurden mit den Haushalten der Vorjahre weitere Neuverschuldungen beschlossen. Dies hat mit dazu beigetragen, dass der Finanzhaushalt 2025, wie unter Abschnitt III. b) aufgeführt, nicht mehr ausgeglichen gestaltet werden kann.“
Dem ist wenig hinzuzufügen.