SPD Schlitzerland

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Resolution zur Normenkontrollklage des Vogelsbergkreises

Veröffentlicht am 11.12.2014 in Presse

Initiative der Schlitzerländer Sozialdemokraten

Schlitz. Mit einer nicht alltäglichen Angelegenheit hat sich die Stadtverordnetenversammlung der Burgenstadt in der nächsten Sitzung zu beschäftigen. Die SPD-Fraktion des städtischen Parlaments fordert Unterstützung für die Normenkontrollklage des Vogelsbergkreises.

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. So kurz und knapp formuliert es das Grundgesetz. Angesichts der Kriegswirren in vielen Teilen der Welt und der dadurch verursachten Flüchtlingsproblematik bekommt dieses Recht gegenwärtig eine besondere Bedeutung.

Nicht nur wegen des Rechtsanspruchs, sondern auch aus einer humanitären Verpflichtung heraus sollte man die zu kommenden Menschen willkommen heißen und ihnen Obdach gewähren. Dies konkret durchzuführen und organisatorisch zu bewerkstelligen wird üblicherweise den Kommunen überlassen. Vor Ort heißt das: dem Vogelsbergkreis.

Die Aufgabe selbst und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen aber zweifellos eine gesamtstaatliche Angelegenheit. Im Juristendeutsch spricht man in diesem Zusammenhang vom sog. Konnexitätsprinzip. Danach soll jene staatliche Ebene für die finanziellen Konsequenzen von Aufgaben aufkommen, für die sie zuständig ist.

Die Flüchtlingsproblematik in Hessen bildet dieses Prinzip bei weitem nicht ab. Anders als in Bayern und in Sachsen tragen in Hessen die Kommunen einen großen Teil der Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Das gilt auch für den Vogelsbergkreis. Er hat sich deshalb entschlossen, dagegen zu klagen. Das verdient politische Unterstützung auch vor Ort.

Die Sozialdemokraten im Schlitzerländer Parlament stellen aus diesem Grund folgende Resolution zur Abstimmung:

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz begrüßt die Absicht des Vogelsbergkreises, wegen der vollen Kostenübernahme der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen gegen das Land Hessen zu klagen.

Die örtlichen Kreistagsabgeordneten werden aufgefordert, bei Beschlüssen entsprechend zu votieren und auf diese Weise auch den Interessen der kreisangehörigen Gemeinden zu entsprechen.

Der Wahlkreisabgeordnete und die örtlichen Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, die Forderungen des Vogelsbergkreises in Wiesbaden zu unterstützen.“