SPD Schlitzerland

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„Folgekosten“, „Tagespflege“ und „Städtische Altenwohnheime“

Veröffentlicht am 05.10.2022 in Kommunalpolitik

SPD-Fraktion bereitet nächste Parlamentssitzung vor

Schlitz. Mit einigen parlamentarischen Initiativen für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nimmt die SPD-Fraktion erneut zentrale Probleme der Kommunalpolitik in den Fokus. So möchte sie zum Beispiel informiert werden über die voraussichtlichen Folgekosten der geplanten Objekte auf dem ehemaligen Brauereigelände. Und auch die nach wie vor fehlende Tagespflege im Schlitzerland liegt den Sozialdemokragen am Herzen. Darüber hinaus interessiert die Zukunft der sog. städtischen Altenwohnheime in der Parkstraße und auf der Hall. Im Einzelnen:

  1. Antrag: „Folgekosten“

Der Magistrat wird beauftragt, die zu erwartenden Folgekosten der geplanten öffentlichen Objekte bzw. Baumaßnahmen im Rahmen des Gesamtprojekts „Kulturbrauerei Schlitz“ zu ermitteln und im HFWAA vorzustellen.

Begründung: Die Folgekosten öffentlicher Investitionsmaßnahmen bleiben im Entscheidungsprozess oft unberücksichtigt. So haben die Stadtverordneten etwa von dem zukünftig erwarteten jährlichen Defizit der Kulturhalle erst aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht zum aktuellen Haushalt erfahren. Eine frühzeitige Unterrichtung und Spezifizierung der einzelnen Positionen ist jedoch im Interesse einer sachgerechten Entscheidung geboten.

  1. Antrag: „Tagespflege“

Der Magistrat wird beauftragt, in Verhandlungen mit weiteren Anbietern der Altenpflege sicherzustellen, dass noch in diesem Jahr wieder eine Tagespflege in Schlitz möglich wird.

Begründung: Das Angebot einer Tagespflege ist in Schlitz unabdingbar. Offenbar ist es trotz mehrfacher Bemühungen nicht gelungen, mit dem bisherigen Anbieter eine Lösung zu finden.

  1. Anfrage: „Städtische Altenwohnheime“

Beabsichtigt der Magistrat, die sog. städtischen Altenwohnheime Auf der Hall/Parkstraße noch während der Laufzeit des IKEK-Förderprogramms zu sanieren? Was ist bisher unternommen worden, um dem entsprechenden Haushaltsbegleitbeschluss gerecht zu werden? Unter welchen Voraussetzungen könnte die Schlitzer Heimstättenbaugesellschaft die Aufgabe der Sanierung übernehmen?