SPD-Antrag im Parlament
Schlitz. Wählen zu dürfen ist ein hohes Gut, das man nicht gering schätzen sollte. Von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen, müsste insoweit auch eine moralische Verpflichtung sein. Wer sollte derartigen Feststellungen widersprechen?
Die Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben, ist aber an organisatorische Voraussetzungen gebunden. Wahlvorstände müssen z. B. einberufen werden, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Ohne ehrenamtliches Engagement kann das nicht gelingen.
Die SPD-Fraktion des städtischen Parlaments plädiert in diesem Zusammenhang dafür, regelmäßig auch Erstwähler/innen in die Pflicht zu nehmen. Zukünftig sollten jeweils zwei Erstwähler/innen in die Wahlvorstände berufen werden.