SPD Schlitzerland

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Unerfreuliche Nachrichten für Unter-Schwarz und Pfordt

Veröffentlicht am 10.06.2015 in Stadtteil

Kommunalaufsicht fordert Erhebung von Straßenbeiträgen

Schlitz. Die defizitäre Haushaltspolitik der Mehrheitskoalition im Schlitzerland hat Konsequenzen auch für die städtischen Gebühren und Beiträge. Darauf weist die Kommunalaufsicht mit ihrem Schreiben zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung hin.

Unerfreuliche Nachrichten kommen selten aus dem Rathaus. Gewöhnlich werden der Öffentlichkeit nur politische Erfolgsgeschichten präsentiert. Wenn aber die Aufsichtsbehörde ausdrücklich darauf besteht, dass der Inhalt ihrer Verfügung auch den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden muss, lässt sich Unangenehmes nicht länger unter der Decke halten. Diesmal geht es um die Straßenbeiträge, die nach Ansicht der Kommunalaufsicht in Unter-Schwarz und Pfordt fällig sind.

Im fraglichen Schriftsatz findet sich zunächst die Grundsatzfeststellung: „Rechtlich mögliche Beiträge sind, soweit wirtschaftlich sinnvoll, zu erheben. Auch nach der Rechtsprechung ergibt sich im Fall defizitärer Haushaltswirtschaft (sic!) die Pflicht, alle möglichen Einnahmequellen auszuschöpfen.“

Konkreter wird es dann mit den weiteren Ausführungen. Dort heißt es: „Bereits in meiner Begleitverfügung zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 hatte ich angemerkt, dass auch im Bereich der Straßenbeiträge das derzeit noch bei dem HessVGH anhängige Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 06.06.2013 (8 K 152/12.GI) nicht von der Erhebung von Straßenbeiträgen suspendiert. Lt. Ihrem Schreiben vom 02.03.2015 tritt bzgl. Der im o.g. Verwaltungsstreitverfahren erwähnten Straßenbaumaßnahmen in Pfordt und Unter-Schwarz zum 31.12.2015 die Festsetzungsverjährung ein. Ich weise deshalb nochmals darauf hin, dass eine entsprechende Beitragsveranlagung aufgrund Ihrer bestehenden Straßenbeitragssatzung vor Eintritt der Verjährung sicherzustellen ist und erinnere in diesem Zusammenhang erneut an die Vermögensbetreuungspflicht der Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung.“

Der Hinweis auf die Vermögensbetreuungspflicht der Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung ist an Deutlichkeit nicht zu übertreffen. Übersetzt in die Umgangssprache bedeutet er nicht weniger als die Feststellung, dass ein Verzicht auf die Veranlagung den Tatbestand der Untreue erfüllt.

Es wundert dann auch nicht, dass die Genehmigung des städtischen Haushalts für die Jahre 2015 und 2016 nur unter Auflagen erfolgt. Eine davon lautet: “Durch eine vorausschauende Liquiditätsplanung und ein rechtzeitiges Beitreiben von Forderungen sollte die Stadt Schlitz versuchen, die Kassenkreditaufnahmen möglichst gering zu halten. Dazu zählt insbesondere auch die rechtzeitige Anforderung von Gebühren und Beiträgen. Hinsichtlich der Erhebung von Straßenbeiträgen und Erschließungsbeitragen ist sicherzustellen, dass mögliche Beitragsansprüche in dem rechtlich zulässigen Umfang  vor Eintritt der Verjährung realisiert werden.“ Unerfreuliche Nachrichten also für die Betroffenen in Unter-Schwarz und Pfordt.