SPD Schlitzerland

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Diskussion über Untreue- und Betrugsaffäre erreicht das Parlament

Veröffentlicht am 17.09.2012 in Presse

SPD-Fraktion fordert Information im Magistrat

Schlitz. Irritiert und erschrocken musste die Öffentlichkeit vor kurzem aus der Presse erfahren, dass der Verwaltungschef der Burgenstadt im Frühjahr dieses Jahres vom Amtsgericht Frankfurt wegen des Vorwurfs der Untreue und des Betrugs verurteilt wurde. Ein gewiss ungewöhnlicher und nicht alltäglicher Vorgang.

Wie nunmehr ebenfalls bekannt ist, wurde das Verfahren von der Berufungsinstanz, dem Landgericht Frankfurt, mit der Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen, eingestellt. Das sollte jedermann für den Bürgermeister persönlich freuen. Er ist glimpflich oder - wie in der Presse formuliert wurde - „mit einem blauen Auge“ davongekommen.

Noch erfreulicher wäre allerdings ein Freispruch gewesen. Es bleibt daher ein unangenehmer Nachgeschmack. Die Einstellung eines Verfahrens ist nämlich, anders als dies von betroffener Seite verständlicherweise versucht wird dazustellen, nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen.

Unabhängig davon muss das Problem eines ebenfalls bekannt gewordenen Disziplinarverfahrens gehandelt werden. Es hat in der öffentlichen Debatte bisher merkwürdigerweise kaum Beachtung gefunden.

Wie der Presse im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Untreue und des Betrugs auch entnommen werden konnte, soll gegen das Stadtoberhaupt der Burgenstadt schon vor Jahren ein Disziplinarverfahren seitens des Regierungspräsidenten eingeleitet worden sein – ein Vorgang, von dem bislang ebenso niemand informiert war. Er ist nicht straf- oder zivilrechtlich relevant, sondern gehört in den Kontext beamtenrechtlicher Grundsätze.

Ein Bürgermeister ist kraft seines Amtes Beamter und als solcher selbstverständlich gehalten, das Beamtenrecht zu beachten. Ein Fehlverhalten hat disziplinarrechtliche Konsequenzen zur Folge.

Für die Kommunalpolitik ist das insoweit von Bedeutung, als ein Bürgermeister dem Magistrat vorsteht, für den eine kollegiale Zusammenarbeit auf vertrauensvoller Grundlage essentielle Bedeutung hat. Es stellt sich also die Frage, ob und inwieweit der Magistrat der Stadt Schlitz von den Vorgängen unterrichtet wurde. Die Vermutung dürfte nicht unbegründet sein, dass das „Kollegialorgan Magistrat“ bisher über die Vorkommnisse im Unklaren gelassen wurde. Für die SPD-Fraktion ein Unding. Mit einem parlamentarischen Antrag, der in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung steht, fordert die SPD-Fraktion den Bürgermeister deshalb auf, „den Magistrat über Anlass, Inhalt und Ergebnis des gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens zu informieren.“